Ihr Makler für exklusive Villen, Einfamilienhäuser & Eigentumswohnungen
Verkauf von Immobilien im Grossraum Mülheim, Essen, Oberhausen, Duisburg und Düsseldorf.
FRANKE IMMOBILIEN
Büro Mülheim-Saarn (Kundenbüro)
Großenbaumer Str. 21
45481 Mülheim a. d. Ruhr
Telefon: 0208- 58 29 49 89
Telefax: 0208- 58 29 49 87
Büro Mülheim-Speldorf (Verwaltung)
Lierberg 2
45478 Mülheim a. d. Ruhr
Telefon: 0208- 37 60 916
Telefax: 0208- 37 60 917
E-Mail: office@franke-immobilien.info
Internet: www.franke-immobilien.info
www.franke-immobilien24.de
Steuernummer 120 / 5071 / 1222
Makler nach § 34 c erteilt durch das Ordnungsamt der Stadt Mülheim, Ruhrstrasse 1 in 45468 Mülheim.
Vermögensschadenhaftpflicht bei der Zurich Versicherung Köln
E-Mail Kontakt (Bitte geben Sie bei einer Immobilienanfrage per E-Mail auch Ihre Anschrift und Ihre Rufnummer mit an.)
Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und keinesfalls an Dritte weitergegeben.
Büro Mülheim-Saarn, Großenbaumer Str. 21
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für den Nachweis oder die Vermittlung zahlt der Empfänger des Angebote dem Makler bei Erwerb eines Objektes, durch Ihn oder
einen Verwandten, eine Courtage in Höhe von 3,57% vom notariell beurkundeten Wirtschaftswert des Vertrages, unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden und Ersatzgeschäften (Anmietung anstelle Ankauf oder Ankauf anstelle Vermietung) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer an die Firma FRANKE IMMOBILIEN in 45478 Mülheim. Wird die Rechnung nicht innerhalb der vorgesehenen Frist beglichen, erhebt die Firma FRANKE IMMOBILIEN 8% Zinsen.
Der Empfänger des Angebotes behandelt alle Angebote und Mitteilungen vertraulich. Gelangt durch eine von Ihnen zu verantwortende Indiskretion ein Dritter zu einem Vertragsabschluss mit einem von nachgewiesenen Objekt, so ist der Empfänger zur Zahlung einer Entschädgung in Höhe von 3,57% (in NRW) und von 5,95% (in Hessen) vom Wirtschaftswert des Vertrages, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer verpflichtet.
Ist die von der Firma Franke Immobilien nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss des Vertrages, dem Empfänger des Angebotes bereits bekannt, erklärt er das der Firma Franke Immobilien innerhalb einer Frist von 5 Tagen und führt den Nachweis , woher seine Kenntnis stammt. Spätere Widersprüche braucht die Firma Franke Immobilien nicht gegen sich gelten zu lassen.
Hinsichtlich des Objektes ist die Firma Franke Immobilien auf die Auskünfte der Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Bauherren, Bauträger und Behörden angewiesen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Haftung übernommen werden. Darüber hinaus kann die Firma Franke Immobilien für die Objekte keine Gewähr übernehmen und für die Bonität der Vertragspartner nicht haften.
Die Firma Franke Immobilien nimmt keine Vermögenswerte entgegen, die der Erfüllung vertraglicher Vereinbarungen zwischen Veräußerer und Interessenten dienen.
Mülheim, März 2009